Neu bei NAFI®: Zweitwagenregelung und sonstige SF*-Ersteinstufungen!
Sparen Sie durch die richtige Einstufung Ihres Fahrzeuges bares Geld
Gerade bei der Ersteinstufung des Fahrzeuges gibt es große Unterschiede.
Die Spanne der SF-Einstufung kann sehr groß sein. Je nach Versicherer erfolgt die SF-Einstufung in SF*0, SF*½, SF*2, usw., bei der Zweitwagenregelung sogar bis hin zur Einstufung in die gleiche SF*-Klasse, in die das Erstfahrzeug eingestuft ist.
Das NAFI® Kfz-Versicherungsvergleichsportal ermittelt für Sie die beste SF*-Einstufung, die die Versicherer aufgrund Ihrer Eingaben anbieten.
Beispiele für Sondereinstufungen, wenn KEIN anrechenbarer Schadenfreiheitsrabatt vorhanden ist
Beispiel 1: Zweitwagen wie Erstwagen
„klassische“ Einstufung beim Zweitwagen: SF*½(=140%)
Sonderregelung: Erstfahrzeug in SF*25(=30%)
Ersparnis: 1.100,00 EUR => Statt 1.400,00 EUR muss nur 300,00 EUR bezahlt werden.
Beispiel 2: Trennung vom Partner
„klassische“ Einstufung: i.d.r. SF*½(=140%), wenn Sie mind. seit drei Jahren den Führerschein besitzen.
Sonderregelung: Einstufung nach der Anzahl der Jahre, die das , auf den Ex-Partner zugelassene Fahrzeug, gefahren wurde, z.B. 25 Jahre. Einstufung in SF*25(=30%).
Ersparnis: 1.100,00 EUR => Statt 1.400,00 EUR muss nur 300,00 EUR bezahlt werden.
Beispiel 3: Dienstfahrzeug gefahren, Arbeitgeber gibt die SF*-Einstufung nicht ab
„klassische“ Einstufung: i.d.R. SF*½(=140%), wenn Sie mind. seit drei Jahren den Führerschein besitzen.
Sonderregelung: Einstufung nach der Anzahl der Jahre, die das , auf die Ex-Firma zugelassene Fahrzeug, gefahren wurde, z.B. 25 Jahre. Einstufung in SF*25(=30%).
Ersparnis: 1.100,00 EUR => Statt 1.400,00 EUR muss nur 300,00 EUR bezahlt werden.
Beispiel 4: Anfänger
„klassische“ Einstufung bei Anfänger: SF*0(=230%)
Sonderregelung für Anfänger: SF*2(=85%) (z.B. Anfänger mit Mopedführerschein oder nach Führerschein mit 17)
Ersparnis: 1.450,00 EUR => Anstatt 2300,00 EUR muss der Anfänger p.A. nur 850,00 EUR zahlen.
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* SF = Schadenfreiheitsrabatt
